Der Pfarreirat besteht aus zwölf gewählten Mitgliedern und unseren Seelsorgern.
Die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung können Sie im Detail hier als PDF-Datei einsehen.
Iris Itgenshorst Vorsitzende Ansprechpartnerin für den Bereich "Ökumene" Tel: 02833-5727298 |
|
Dr. Ulrich Etzold Ansprechpartner für den Bereich "Großgruppen" Tel: 02833-7221 |
|
Maria Eyckmanns-Wolters Ansprechpartnerin für den Bereich "Begleitung und Senioren" Tel: 02833-7736 |
|
Anne Gorgon Ansprechpartnerin für den Bereich "Kinder und Familien" |
|
Michael Heimes Abgesandter an den Kirchenvorstand Ansprechpartner für den Bereich "Feste, Feiern und Begegnung" Tel: 0172-8017561 |
|
Simon Hermans Ansprechpartner für den Bereich "Großgruppen" |
|
Andreas Kamps Ansprechpartner für den Bereich "Öffentlichkeitsarbeit und Medien" Tel: 02833-1609 |
|
Bernd Leffrang Ansprechpartner für den Bereich "Feste, Feiern und Begegnung" Tel: 0157-79671980 |
|
Hermann Mertens Ansprechpartner für den Bereich "Feste, Feiern und Begegnung" Tel: 02833-2319 |
|
Klaus Stockhausen Ansprechpartner für den Bereich "Liturgie" Tel: 02833-7349 |
|
Julia Treptow Ansprechpartnerin für den Bereich "Großgruppen" |
|
Ansprechpartnerin für den Bereich "Liturgie" Tel: 0172-9413536 |
|
Außerdem gehören auch unsere Seelsorger dem Pfarreirat an: |
|
Albert Lüken leitender Pfarrer Tel: 02833-576964-0 |
|
Charles Raya Pastor Ansprechpartner für den Bereich "Weltkirche" Tel: 02833-576964-12 |
|
Niels Ketteler Pastoralreferent Ansprechpartner für den Bereich "Katechese" Tel: 02833-576964-16 |
Fotos: Andreas Kamps
Überblick: Pfarreirat
Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird.
Der Pfarreirat trägt im Zusammenwirken mit den im Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Pfarreileben, unbeschadet des Einspruchsrechtes des leitenden Pfarrers und der Eigenverantwortlichkeit des Kirchenvorstandes/Verwaltungsausschusses.
Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander hat der Pfarreirat teil an der Pfarreileitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrei, in eigener Verantwortung tätig werden.
Der Pfarreirat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Der Pfarreirat hat folgende Aufgaben:
a) Er fördert das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften. Dies verwirklicht sich darin, dass der Pfarreirat die Mitverantwortung jedes einzelnen Christen/jeder einzelnen Christin zu stärken sucht. Insbesondere trägt er Sorge für die Qualifizierung und Weiterbildung der ehrenamtlich Tätigen, um so die Charismen der Gläubigen zu entdecken und zu fördern.
b) Der Pfarreirat erarbeitet und realisiert einen lokalen Pastoralplan. Gemeinsam beraten der leitende Pfarrer, das Pastoralteam und der Pfarreirat in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand die pastoralen Herausforderungen und entwickeln Handlungsperspektiven, benennen Leitlinien, Schwerpunkte sowie Zielsetzungen des Pastoralplanes.
c) Der Pfarreirat ermittelt, an welchen Orten und in welchen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen, Gruppen und Projekten in der Pfarrei sich kirchliches Leben ereignet. Hierzu gehört auch, die Vielfalt der Gemeinden innerhalb der Pfarrei wahrzunehmen. Er trägt dafür Sorge, dass diese Vielfalt kirchlichen Lebens in geeigneter Weise untereinander vernetzt und eine angemessene Repräsentanz und Vertretung in der Arbeit des Pfarreirates und der Sachausschüsse sowie ggf. der Gemeindeausschüsse gewährleistet ist. Diese Vernetzung hat ein missionarisches Ziel: das christliche Leben in die Lebenswelten der Menschen einzubringen und durch ein glaubwürdiges Zeugnis die Menschen herauszufordern und für Christus und seine Kirche zu gewinnen.
d) Der Pfarreirat sorgt für die Vernetzung der Pfarrei und weiterer kirchlicher Orte und Einrichtungen mit Partnern im Sozialraum, z.B. Kommune, evangelische Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen, etc.
Dem Pfarreirat gehören an als stimmberechtigte Mitglieder:
a) der leitende Pfarrer,
b) je nach Größe der Pfarrei in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrei gewählte Mitglieder. Das sind in Pfarreien mit bis zu 8.000 Mitgliedern 8-12 Personen
c) als weitere amtliche Mitglieder je ein Vertreter
- der Priester des Seelsorgeteams, sofern ein Kaplan hierzu gehört, dieser,
- der Diakone sowie
- der Pastoralreferentinnen/ Pastoralreferenten // Pastoralassistentinnen/ Pastoralassistenten.
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft der leitende Pfarrer im Benehmen mit dem Seelsorgeteam.
d) bis zu vier vom leitenden Pfarrer im Einvernehmen mit den Mitgliedern nach b) und c) berufene Mitglieder.
Dem Pfarreirat gehören an als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht je ein Vertreter/eine Vertreterin
- des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses,
- der hauptamtlichen Kirchenangestellten der Pfarrei,
- ein Vertreter der in der Pfarrei tätigen Orden, Ordensgemeinschaften oder Säkularinstitute,
- und, wo vorhanden, eine Vertreterin/ein Vertreter einer in der Pfarrei ansässigen
muttersprachlichen Gemeinde.
Die Amtszeit des Pfarreirates beträgt 4 Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit der Konstituierung des nächsten gewählten Pfarreirates.
Der Pfarreirat bildet aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der leitende Pfarrer kraft Amtes und 2 oder 4 zu wählende Mitglieder angehören. Der/die Vorsitzende wird aus den gewählten Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarreirat gewählt. Der Vorstand regelt die Stellvertretung.
Der Pfarreirat tritt auf Einladung des/der Vorsitzenden mindestens einmal im Vierteljahr und außerdem dann zusammen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Pfarreirates oder ein Mitglied des Vorstandes dies verlangt.
Die Sitzungen des Pfarreirates sind in der Regel öffentlich. Bei besonderen Anliegen sollen Vertreter von Verbänden oder betroffenen Pfarreieinrichtungen zu den Pfarreiratssitzungen eingeladen werden.
Nicht öffentlich sind zu behandeln:
a) Personalangelegenheiten,
b) sonstige Angelegenheiten, die der Natur der Sache nach vertraulich zu behandeln sind. Die Entscheidung über die Nichtöffentlichkeit trifft der Vorstand abschließend.