Beichte
Sakrament der Versöhnung
"Wem Ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben;
wem Ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert."
In diesem Wort Jesu aus dem Johannesevangelium
sieht die katholische Kirche die "Stiftungsurkunde"
für jenen Versöhnungsvorgang,
den schon die alte Kirche praktizierte
und den man später als Bußsakrament bezeichnete.
Im Lauf der Kirchengeschichte entwickelten sich
unterschiedliche Bußverfahren:
Schon die Urgemeinde kannte die Praxis der Exkommunikation für eine bestimmte Zeit.
Zur Vergebung alltäglicher Fehler hielt man
Gebet, Fasten und Almosen für ausreichend.
"Kapitalsünden" wie Glaubensabfall, Mord oder Ehebruch
wurden mit einer öffentlichen Buße belegt,
das heißt die Büßer wurden von der Eucharistiefeier ausgeschlossen.
Die Wiederaufnahme in die Gemeinde geschah meist am Gründonnerstag.
Später entwickelten sich andere Bußverfahren mit leichteren Bußwerken.
Seit dem 16. Jahrhundert verlegte man
die Beichte vom Altar weg in den Beichtstuhl.
Die heutige Form der Beichte sieht im wesentlich so aus:
Der Beichtende betritt den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer
und wird vom Priester begrüßt; er bekennt und bereut seine Sünden
und führt mit dem Geistlichen ein Beichtgespräch,
in dem der "Sünder" ein Bußwerk für seine Sünden als Genugtuung übernimmt.
Der Priester erteilt die (sakramentale) Lossprechung,
die den folgenden Wortlaut hat:
"Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod
und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt
und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden.
Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.
So spreche ich Dich los von Deinen Sünden
im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
Eine weitere Form der Buße sind Bußandachten
ohne die sakramentale Lossprechung;
sie werden gerade vor den großen kirchlichen Festen gehalten.
Text: Norbert Göckener / Bild: KNA