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Aktuelle Information des Generalvikars des Bistums Münster vom 2.4.2020
Bundesregierung und Landesregierungen werden sich erst in der Osterwoche darüber verständigen, wie es ab dem 20. April 2020 weiter gehen soll. Daher müssen wir weiter auf Sicht fahren – eine auch von behördlicher Seite unterstützte Vorgehensweise. Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:
Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.
Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.
Die Kirchen sind offen zu halten, z.B. als Orte des persönlichen Gebetes.
Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. 
Das heißt insbesondere:
den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.
Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).
Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.
Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.

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