Wichtige Informationen zum Gottesdienstbesuch ab dem 2. Mai 2020
Liebe Schwestern und Brüder,
wir alle sind froh, dass es wieder möglich ist, öffentliche Gottesdienste zu feiern!
Bei aller Freude dürfen wir aber nicht vergessen, dass das Coronavirus noch längst nicht besiegt ist und wir weiterhin alles tun müssen, um unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen so gut wie irgend möglich zu schützen.
Auch sollte jede und jeder für sich entscheiden, ob ein Gottesdienstbesuch zur Zeit (schon) sinnvoll und verantwortbar ist, vor allem die Menschen, die zu Risikogruppen gehören, oder häufigen Kontakt mit diesen haben, sollten dies genau für sich überlegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Ziffer 2 dieser Regelungen (weiterhin geltende Dispens von der Sonntagspflicht).
Dieses vorausgeschickt gelten für den Gottesdienstbesuch in unserer Pfarrei ab 2. Mai 2020 in Absprache zwischen Seelsorgeteam und Pfarreirat folgende Regeln:
Samstag
17:00 Uhr St. Peter und Paul Aldekerk (Vorabendmesse)
18:30 Uhr St. Dionysius Nieukerk (Vorabendmesse)
Sonntag
9:30 Uhr St. Peter und Paul Aldekerk
9:30 Uhr St. Thomas Stenden
11:00 Uhr St. Dionysius Nieukerk
19.00 UhrSt. Peter und Paul Aldekerk (neu, bis zu den Sommerferien)
Montag
16:30 Uhr Magdalenenheim Aldekerk: entfällt zur Zeit
19:00 Uhr Kapellenmessen entfallen zur Zeit wegen des Abstandsgebots
19.00 UhrSt. Peter und Paul Aldekerk (neu, bis zu den Sommerferien)
Dienstag
8:00 Uhr St. Peter und Paul Aldekerk
19:00 Uhr St. Dionysius Nieukerk
Mittwoch
19:00 Uhr St. Peter und Paul Aldekerk
Donnerstag
9:00 Uhr St. Peter und Paul Aldekerk
14:30 Uhr St. Dionysius Nieukerk (neu: wöchtentlich, bis zu den Sommerferien)
Freitag
9:00 Uhr St. Thomas Stenden
Beichtgelegenheit ist zur Zeit nur in den Pfarrhäusern (nicht im Beichtstuhl) und nachvorheriger telefonischer Vereinbarung mit einem Priester möglich
Liebe Schwestern und Brüder, diese Regeln sind nach sorgfältiger Überlegung und Diskussion entworfen worden und müssen nun erst einmal in der Praxis erprobt werden. Falls sich in der nächsten Zeit Erfahrungen ergeben, die Änderungen erforderlich machen, werden wir Sie hierüber informieren.
Es kann nicht oft genug betont werden, dass ungeachtet aller Schutzmaßnahmen, die wir hier vorsehen, jeder selbst für die Erhaltung seiner Gesundheit und die seiner Mitmenschen verantwortlich ist und sich danach verhalten soll.
In diesem Sinne: achten Sie auch weiterhin gut auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!
Kerken, den 27. April 2020
Für das Seelsorgeteam:Für den Pfarreirat:
Dr. Christian StenzIris Itgenshorst
Leitender Pfarrer Vorsitzende des Pfarreirates
Videobotschaft - Heilige Messe am dritten Sonntag der Osterzeit
Heilige Messe am dritten Sonntag der Osterzeit 2020 in der Pfarrkirche St. Peter und Paul Aldekerk.
Mit Pfarrer Dr. Christian Stenz, Pastor Charles Raya, Pater Dr. Abraham Kongampuzha und Pastoralreferent Niels Ketteler.
Einzug: GL. 328, 1+5 Gelobt sei Gott im höchsten Thron
Kyrie: GL 165,3
Gloria: GL.171 Preis und Ehre
Erste Lesung: Apg 2, 14.22B-33
Antwortgesang: GL 629,3 Ich gehe meinen Weg
Zweite Lesung: Petr 1, 17-21
Halleluja: GL 175,2
Evangelium: Joh 21, 1-14
Halleluja: GL 175,2
Credo gesprochen
Gabenbereitung: Meditatives Orgelspiel
Sanktus: GL 198 Heilig bist du, großer Gott
Agnus Dei: GL 746 Gottes Lamm
Kommunion: Meditatives Orgelspiel
Schluss: GL 329, 1+3+4 Das ist der Tag
Organist: Karl Hammans
Gesang: Jutta Kleinmanns
Küster: Michael Ermen
Kamera & Bearbeitung: Niklas Huth
Öffentliche Gottesdienste ab 1. Mai wieder möglich
Liebe Schwestern und Brüder,
der Generalvikar unseres Bistums hat uns heute mitgeteilt, dass ab 1. Mai 2020 die Feier von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich ist:
Die dafür geltenden Rahmenbedingungen finden sich weiter unten.
Der Generalvikar bittet sehr dringend um Einhaltung dieser Rahmenbedingungen, damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht. Es wird mit Sicherheit eine ganze Reihe interner wie externer Beobachter geben, die genau hinschauen, ob sich die Gottesdienstfeiernden an die Regeln halten, die die Kirchen dem Land gegenüber erklärt haben. Gerade in der Freude über die veränderte Situation daher die Bitte, die Rahmenbedingungen klar zu beachten.
Damit unterbleibt das tägliche Läuten um 19.30 Uhr ab dem 1. Mai 2020.
Zur Gestalt und Feier der Gottesdienste am Fronleichnamsfest gibt es rechtzeitig noch Informationen.
Bis zum 1. Mai 2020 gelten für Gottesdienste weiterhin die bisher gültigen Bedingungen – auch für Beerdigungsfeiern auf den Friedhöfen, einschließlich der Teilnehmendenzahl: Das heißt nur der engste Familienkreis, maximal 20 Personen.
Für die Gottesdienste ist Mund- und Nasenschutz nicht verpflichtend. Es sollte selbstredend kein Gottesdienstbesucher mit Mund- und Nasenschutz abgewiesen werden.
Die neue Gottesdienstordnung und weitere Einzelheiten geben wir in der kommenden Woche nach Rücksprache mit dem Pfarreirat bekannt.
In Vorfreude auf den ersten gemeinsamen Gottesdienst mit Ihnen,
Kerken, den 23. April 2020
Ihr
Dr. Christian Stenz, Pfarrer
Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für den NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai 2020
- Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen gefeiert. Als Gottesdienste gelten die Feier der hl. Messe, Gottesdienste zur Spendung anderer Sakramente, Wort-Gottes-Feiern, das Stundengebet, Anbetung und Andachten etc. Auch Requien oder Gottesdienste aus anderen Anlässen sind möglich.
- Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch Werktagsgottesdienste stattfinden.
- Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich.
- Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten ist. Familien werden nicht getrennt.
- Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, z.B. durch Markierungen.
- Nach Möglichkeit werden Zu- und Ausgang durch zwei Zuwege zur Kirche getrennt.
- Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
- Die Kirchen werden vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet.
- Freiluft-Gottesdienste sind ggf. vermehrt anzubieten; für Trauerfeiern am Grab bleiben die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden.
- Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet wird weiterhin angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können.
- Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt.
- Die Weihwasserbecken bleiben geleert.
- Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern z.B. am Ausgang aufgestellt.
- Hostienschale(n) und Kelch bleiben während der gesamten Messfeier – auch bei der Wandlung – mit einer Palla bedeckt.
- Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.
- Der Zelebrant und alle an der Austeilung der Kommunion Beteiligten desinfizieren sich – zusätzlich zur liturgischen Händewaschung – die Hände, bevor sie die Hostien berühren.
Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion.
Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“– „Amen.“) ausgeteilt. Ggf. kann der Dialog gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen werden. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht.
Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.
Personen, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.
Die Kommunionordnung wird so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand empfangen können.
- Requien oder Trauergottesdienste können in den Kirchen unter Beachtung der gerade genannten Regeln gefeiert werden.
- Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine be-sonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung.
- Firmfeiern sind ebenfalls unter Beachtung der genannten Regeln möglich.
- Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen.
- Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern sind weiterhin die jeweiligen örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wo immer es möglich ist, ist die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst. Dies gilt auch für die Spendung der Krankenkommunion.
Stand: 23. April 2020
Videobotschaft - Heilige Messe am Weißen Sonntag 2020
Heilige Messe am Weißen Sonntag 2020 in der St. Thomaskirche Stenden.
Mit Pfarrer Dr. Christian Stenz, Pastor Charles Raya und Pater Abraham Kongampuzha.
Einzug: GL 329, 1+2 Das ist der Tag den Gott gemacht
Kyrie: GL 318 Christ ist erstanden
Gloria: GL 727 Dir Gott in den Höhen sei Preis und Ehr
Erste Lesung: Apg 2, 42-47
Antwortpsalm mit KV: GL 335
Zweite Lesung: 1. Petr 1, 3-9
Halleluja: GL 175,2 mit Vers
Evangelium: Joh 20, 19-31
Halleluja: GL 175, 2
Predigt:
Credo: GL 790 Wir glauben all an einen Gott
Fürbitten:
Gabenbereitung: GL. 782, 1+2 Wer sich will freun
Sanktus: GL 197 Heilig
Agnus Dei: GL 202 Lamm Gottes
Kommunion – Danksagung: Orgel/Gesang – Wie ein Fenster zum Himmel
Schluss: GL. 779 Halleluja, lasst uns singen
Organist: Karl Hammans
Gesang: Jutta Kleinmanns
Küsterin: Uschi Gbur
Kamera & Bearbeitung: Niklas Huth
Coronavirus - wie geht es für kirchliche Angebote weiter?
Liebe Schwestern und Brüder,
nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs hat sich ja für die Kirchen leider vorerst nichts verändert. Das heißt, es gilt weiterhin:
- allgemein:
Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.)
Was die Zeit nach dem 3. Mai betrifft, müssen wir die Entscheidungen auf politischer Ebene abwarten. Da sich die Ministerpräsidenten derzeit alle 14 Tage mit der Bundesregierung über weitere Vorgehensweisen im Hinblick auf mögliche Lockerungen der Einschränkungen verständigen wollen, ist eine seriöse Aussage für die Zeit ab dem 4. Mai 2020 und der Auswirkungen auf den kirchlichen Alltag derzeit nicht möglich. Es bleibt hier nichts anderes übrig, als auf Sicht zu fahren. Das Genrealvikariat Münster wird uns über alle Veränderungen und Entwicklungen so schnell wie möglich informieren.
- Gottesdienste:
Zur Feier öffentlicher Gottesdienste, Andachten und Vespern, wird uns der Generalvikar in den nächsten Tagen informieren. Es laufen hierzu derzeit weitere Gespräche auf Landes- und Bundesebene. Das gilt auch für die Fragen bzgl. der Feier von Taufen, Hochzeiten, Erstkommunionen und Firmungen. Die Bistümer wirken derzeit mit Nachdruck auf allen politischen Ebenen darauf hin, eine öffentliche Feier der Gottesdienste zu ermöglichen.
Wir als Pfarrei bereiten uns derzeit darauf vor, wie wir für mögliche Gottesdienste die Einhaltung der nötigen Hygienevorschriften gewährleisten können.
Neues aus dem Generalvikariat wird es vermutlich im Laufe des Samstags (18.04.2020) geben, vielleicht auch erst am Montag (20.04.2020).
Wir werden Sie dann unverzüglich informieren, wie es weitergeht.
Kerken, 17.04.2020
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Christian Stenz
Pfarrer
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