Unser Buchtipp: Das Erbe
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Pressemitteilung des Bistums Münster- Gottesdienste geben Trost, Hoffnung und Zuversicht
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Bistum Münster hält an Präsenzgottesdiensten fest
Münster (pbm/sk). Die Evangelische Kirche von Westfalen hat am 15. Dezember ihren Kirchengemeinden empfohlen, auf Präsenzgottesdienste bis zum 10. Januar zu verzichten. Das Bistum Münster bezieht dazu wie folgt Stellung:
Wir respektieren die Empfehlung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Andere evangelische Landeskirchen halten dagegen an der Feier von Präsenzgottesdiensten fest. Das tun wir auch im Bistum Münster.
Wir würden im Bistum Münster keine Entscheidung treffen, die – nach aller Wahrscheinlichkeit und Plausibilität – dazu führen könnte, das Infektionsgeschehen zu erhöhen. Wir orien-tieren uns daher bei unserem Vorgehen auch an dem, was die Wissenschaft sagt. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat schon in der vergangenen Woche betont: „Die beiden großen Kirchen gehören zu den besonders regelkonformen Institutionen mit Blick auf die Einhaltung der coronabedingten Abstands- und Hygieneauflagen.“ Zwar hat sich das Infektionsgeschehen seitdem weiter zugespitzt. Aber die Gottesdienste – gerade an Weihnachten – finden auch unter noch einmal deutlich verschärften Bedingungen statt. Neben den zugespitzten staatlichen Vorgaben – so ist der Gemeindegesang etwa grundsätzlich untersagt – haben die Verantwortlichen vor Ort, sehr verantwortungsvolle Konzepte entwickelt: Es gibt in vielen Pfarreien eine deutlich höhere und vielfältigere Zahl an Gottesdiensten mit nach oben klar begrenzten Teilnehmerzahlen, es gibt Anmeldesysteme, Gottesdienste werden im Freien gefeiert und für diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, den Gottesdienst nicht vor Ort mitfeiern können oder möchten, gibt es Gottesdienstüberragungen im Internet. In den Gottesdiensten sind zudem natürlich die Abstands-, und Hygieneregeln einzuhalten. Alle diese Maßnahmen zeigen, dass es auch für uns und für alle Verantwortlichen in den Pfar-reien in unserem Bistum, ein zentrales Ziel ist, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Niemand handelt hier fahrlässig.
In der allgemeinen Öffentlichkeit wird die Entscheidung für Präsenzgottesdienste von vielen dennoch sehr kritisch gesehen. Dabei wird übersehen, dass Gottesdienste gerade in dieser Zeit für die Menschen, die sie mitfeiern, ein wichtiges Zeichen der Solidarität, des Trostes, der Hilfe und auch der Geborgenheit sind. Gottesdienste können Menschen Halt und Kraft geben. Im Frühjahr wurden die Kirchen beim ersten Lockdown von vielen Seiten kritisiert, weil sie freiwillig auf Präsenzgottesdienste verzichtet haben: „Wo war die Kirche? Wo hat sie den Menschen Halt gegeben?“ Diese Kritik haben wir uns zu Herzen genommen und möchten den Menschen, für die das sehr zentral ist, die Möglichkeit geben – unter wie gesagt sehr strikten Rahmenbedingungen – Halt, Trost und Zuversicht in der Mitfeier von Gottesdiensten zu fin-den.
Ab 16. Dezember 2020: Verzicht auf Gemeindegesang
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Liebe Schwestern und Brüder,
anbei erhalten Sie zu Ihrer Information das Schreiben unseres Generalvikars, in dem er uns mitgeteilt hat, welche Coronaschutzmaßnahmen ab morgen, 16. Dezember 2020 gelten.
Neu ist vor allem der Verzicht auf den Gemeindegesangs; dies gilt auch im Freien. Davon ausgenommen sind Vokal- und Instrumentalensembles. Im übrigen bleibt es grundsätzlich bei den bisherigen Maßnahmen für Gottesdienste, Beerdigungen, Taufen usw.
Auch wenn wir uns freuen, dass die Kirchen auch über Weihnachten geöffnet bleiben können, möchte ich Sie bitten, so sorgfältig wie auch bisher die geltenden Schutzmaßnahmen mitzutragen.
Besonders unsere älteren Gemeindemitglieder und Menschen mit Vorerkrankungen möchte ich hiermit noch einmal daran erinnern, dass die Christmette in unserer Pfarrkirche St. Peter und Paul am 24.12.2020 um 17.30 Uhr live auf unserer Homepage www.pfarrei-kerken.de übertragen wird.
Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr
Dr. Christian Stenz
Pfarrer
Anlage: Schreiben des Generalvikars, Dr. Klaus Winterkamp
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die NRW Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab morgen, den 16. Dezember 2020 gültig ist. Sie greift die Absprachen zwischen der Kanzlerin und den MinisterpräsidentInnen auf, die am Sonntag in Berlin stattgefunden haben. Die Coronaschutzverordnung ist auch für unseren Bereich mit erheblichen Veränderungen verbunden:
- 1. Gottesdienste allgemein
- a) Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang. Dieser Verzicht ist für uns im Bistum Münster einschneidender als in anderen Diözesen, da fast alle anderen entweder schon lange auf den Gesang verzichten mussten oder freiwillig verzichtet haben. Die Untersagung des Gemeindegesangs bezieht sich sowohl auf Gottesdienste im Innenraum (Kirchen, Turnhallen, Zelte, Reithallen etc.) als auch auf Gottesdienste im Außenbereich (Plätze, Sportplätze, nicht überdachte Stadien, Schulhöfe, Marktplätze etc.). Nicht davon betroffen bleibt weiterhin der Gesang von (kleineren) Chören, Scholen, Kantoren, oder Gesangsensembles. Die Zahl der Sängerinnen und Sänger hängt schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien. Auch können Orchester und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumente eingesetzt werden. Alle Musizierenden dürfen zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Natürlich gelten hierfür die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens 4 Meter betragen.
- b) Für alle Gottesdienste gilt ferner die Pflicht, die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren. Konkret bedeutet das, den zuständigen Behörden eine Gottesdienstordnung – am besten gleich für die folgenden Wochen – zukommen zu lassen und dabei darauf hinzuweisen, dass alle Gottesdienste unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert werden:
- Der Mindestabstand wird eingehalten.
- Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren sowie Sängerinnen und Sänger.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl auf 250 im Innenbereich (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen etc.) und auf 500 im Außenbereich begrenzt.
- Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.
- c) Bei Gottesdiensten, die zu einer Auslastung der Kapazitäten, d. h. der zur Verfügung stehenden Plätze führen können (das wird wohl in besonderer Weise für die Angebote am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag gelten), besteht über die gerade genannten Verpflichtungen hinaus zudem eine Anmeldeerfordernis. Das gilt unterschiedslos für alle Angebote: Messfeiern, Wortgottesdiente, Segensfeiern, Krippenspiele, meditative Angebote etc.. Und es gilt sowohl für alle Angebote im Innen- wie im Außenbereich.
- 2. Beerdigungen
Beerdigungsgottesdienste können in den Kirchen unter den unter 1. genannten Regeln wie gewohnt durchgeführt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es nicht.
- 3. Sakramentale Feiern
Auch Taufen und Trauungen sind unter den unter 1. genannten Bedingungen möglich. Für bis Ende des Monats Januar geplante Firmfeiern bitte ich darum, sich mit dem zuständigen Weihbischof in Verbindung zu setzen.
- 4. Außerschulische Bildungsangebote
- a) Alle katechetischen Angebote, Glaubensgespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung, Gruppenstunden etc. sind in Präsenz untersagt – digital ist alles möglich!
- b) Selbsthilfegruppen
Angebote der Selbsthilfe (z. B. Kreuzbund o. ä.) sind in Präsenz ebenfalls untersagt. Auch hier ist digital alles möglich!
- c) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe
Im Unterschied zu den unter b) und c) genannten Angeboten bleiben in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe dringend erforderliche Betreuungsangebote der Einzelbetreuung in Präsenz möglich.
Derzeit laufen weitere Absprachen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über eine Musterallgemeinverfügung für alle Kommunen und Gebiete, die möglicherweise über die 200er Inzidenz hinaus kommen könnten. Auf diese Weise hoffen wir, zu einer für alle eventuell betroffenen Kommunen und Gebiete einheitlichen Hotspot-Strategie (besonders im Hinblick auf die Feier der Gottesdienste) zu kommen, damit die in § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung angesprochenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen der jeweils zuständigen Behörden sich vor Ort nicht zu sehr voneinander unterscheiden. Dazu hoffe ich, Ihnen und Euch morgen weitere Informationen zukommen lassen zu können.
Ebenso laufen heute noch weitere Absprachen hinsichtlich der Sternsingeraktion Anfang Januar. Auch diesbezüglich hoffe ich, die Ergebnisse morgen mitteilen zu können.
Hinweisen möchte ich auf eine Videobotschaft unseres Bischofs Dr. Felix Genn. Er wendet sich im Zugehen auf das Weihnachtsfest mit einem Wort des Dankes und der Zuversicht an alle Gläubigen in unserem Bistum. Es ist ab dem 18. Dezember 2020 auf dem YouTube-Kanal unseres Bistums unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/DBPZDd-6qNY. Es wäre schön, in den pfarrlichen oder sonstigen Publikationen auf das Wort unseres Bischofs hinzuweisen und es den Gläubigen zugänglich zu machen.
Dringend und herzlich bitte ich darum, die Kirchengebäude nicht zu schließen, sondern für Besucher offen zu halten, damit sie in dieser für viele belastenden und herausfordernden Zeit ein Ort der Zuflucht, des Trostes, des Gebetes sein können und sozusagen ein Obdach für die Seele bieten.
Ebenso herzlich und dringend bitte ich darum, die Infos der Corona Updates an alle relevanten Personen in den Pfarreien, Einrichtungen und Institutionen so schnell wie möglich weiterzugeben. Da dies nicht immer in der gewünschten Weise geschehen ist, muss ich hier leider explizit darauf hinweisen.
Ich hoffe, alle Updates kommen für die Planungen noch rechtzeitig genug. Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass ein neues Corona Update erst dann kommt, wenn das Land die Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat – getreu dem Motto: Gegackert wird erst, wenn die Eier gelegt sind!
Mit besten Wünschen an Sie und Euch, wahrscheinlich bis morgen,
Klaus Winterkamp
Weihnachtsgottesdienste - aktualisiert!
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Weihnachtsgottesdienste in unserer Pfarrei
Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis Samstag, 26. Dezember 2020
Für die Krippenfeiern ist keine Anmeldung erforderlich! Jedoch ist für die verpflichtende Nachverfolgbarkeit eine Kontaktdatenerfassung notwendig. Das entsprechende Formular bitte im Internet auf unserer Homepage herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Für die Besucher gilt ab dem 6. Lebensjahr eine Maskenpflicht und die Abstandsregeln sind zu beachten.
Nachfragen / Reservierungen zu unseren Weihnachtsgottesdiensten sind im zentralen Pfarrbüro 02833 – 576 9640 ab dem 15.12.2020 zwischen 9-11 Uhr möglich!
Die bisherigen Telefon-Nr. zur Weihnachtsgottesdienst-Anmeldung sind nicht mehr gültig!
St. Peter und Paul |
St. Thomas |
St. Dionysius |
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Datum |
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Do, 24.12. Heiligabend |
15:00 |
15:00 |
15:00 |
17:30 |
18:00 |
17:30 |
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20:00 |
22:00 |
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Fr, 25.12. Erster Weihnachtstag |
7:30 |
9:30 |
7:30 |
9:30 |
11:00 |
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Sa, 26.12. Zweiter Weihnachtstag |
7:30 |
9:30 |
7:30 |
9:30 |
11:00 |
Christkind aktiv 2020
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