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Neue Gottesdienstordnung für die Pfarrgemeinde St. Dionysius Kerken gültig ab dem 29. Juni 2020 -

Gemeinsam mit dem Pfarreirat hat das Seelsorgeteam eine neue Gottesdienstordnung beschlossen. Diese gilt mit dem Beginn der Sommerferien am 29. Juni 2020 und bleibt auch danach bestehen.
Hintergrund ist die neue personelle Situation durch das Ausscheiden von Pater Dr. Abraham Kongampuzha aus dem aktiven Dienst ab 1. September.

Es muss von da an möglich sein, die Gottesdienste basierend auf zwei aktiven Priestern zu feiern, bzw. auch nur mit einem Priester, falls der andere im Urlaub oder krank ist. Daher können künftig keine Sonntagsmessen mehr gleichzeitig geplant werden. Da am Sonntag bereits zwei Messen (Aldekerk / Nieukerk) stattfinden, wird die dritte Messe in Stenden auf den Samstagvorabend verlegt (die bisherige Zeit von Nieukerk um 18.30 Uhr, die bisherige Vorabendmesse in Nieukerk entfällt). Im Zuge der Diskussion auch im Pfarreirat hat sich die Meinung herausgebildet, dass dies auch aus Sicht der Gottesdienstbesucher in Stenden besser angenommen wird als eine Sonntagsmesse um 8.00 Uhr. Es besteht außerdem immer die Möglichkeit eine Sonntagsmesse in einer anderen Kirche der Pfarrei zu besuchen. Aus den gleichen Gründen wird es nur noch eine regelmässige Werktagsmesse am Tag für die Pfarrei geben. Die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse in St. Peter und Paul Aldekerk
18.30 Uhr Vorabendmesse in St. Thomas Stenden neu

Sonntag
09.30 Uhr Sonntagsmesse in St. Peter und Paul Aldekerk
11.00 Uhr Sonntagsmesse in St. Dionysius Nieukerk

Montag
16:30 Uhr Magdalenenheim (wie bisher, aber solange Abstandgebot entfallen diese) 
19.00 Uhr Kapellenmessen (wie bisher, aber solange Abstandsgebot entfallen diese)

Dienstag
19.00 Uhr Abendmesse in St. Dionysius Nieukerk

Mittwoch
19.00 Uhr Abendmesse in Aldekerk (wie bisher, solange Abstandsgebot in der Pfarrkirche anstatt in der Klosterkirche)

Donnerstag
09.00 Uhr Hl. Messe St. Peter und Paul Aldekerk (1. Donnerstag im Monat Frauenmesse)

Freitag
09.00 Uhr Hl. Messe St. Thomas Stenden (1. Freitag im Monat Herz Jesu Messe)

Die katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius in Kerken freut sich, dass es trotz der Einschränkungen, die wegen der Coronapandemie gelten, möglich sein wird, die Erstkommunion- und Firmfeiern für die Kerkener Kinder und Jugendlichen durchzuführen.

Die Firmung mit Weihbischof Rolf Lohmann findet wie geplant am 19. Juni statt, allerdings nicht in Kerken, da dort in allen drei Kirchen wegen der Sicherheitsabstände derzeit maximal 40 Personen Platz finden, sondern um 18.30 Uhr im Forum Pax Christi in Kevelaer. Da im Forum 140 Sitzplätze zur Verfügung stehen kann jeder Firmand neben seinem Firmpaten noch zwei Personen mitbringen. Genauere Informationen erhalten die Firmanden in diesen Tagen vom Orgateam Firmung.

Die ursprünglich nach Ostern geplanten Erstkommunionfeiern wurden wegen der Coronapandemie abgesagt. Nun finden sie im September statt, wobei auch hier wegen der nötigen Sicherheitsabstände eine Sonderregelung gefunden werden musste. Damit alle angemeldeten Kinder zu ihrem Fest in der Kirche auch ihre Eltern und Geschwister mitbringen können, haben sich die Seelsorger bereit erklärt, diesmal sechs statt sonst drei Erstkommunionfeiern durchzuführen, und zwar an mehreren Samstagvormittagen, damit der Platz in den Kirchen vollständig für die Erstkommunionkinder und ihre Angehörigen zur Verfügung steht und auch die Sonntagsmessen wie geplant stattfinden können. Die Erstkommunionfeiern sind am 5. September in Stenden, am 12. September in Aldekerk und am 19. September in Nieukerk. Die Kinder und ihre Eltern werden über die genauen Zeiten für ihre jeweiligen Gruppen informiert.

„Es war uns sehr wichtig, dass in diesem für uns alle schwierigen Jahr, in dem wir auf so viele liebgewonnene Veranstaltungen verzichten müssen, es möglich sein wird, den Kindern und Jugendlichen ihre Feste zu ermöglichen, auf die sie sich schon seit Monaten vorbereitet und darauf gefreut haben,“ freuen sich auch Iris Itgenshorst, Vorsitzende des Pfarreirates, Pfarrer Dr. Christian Stenz und Pastor Charles Raya.

Liebe Schwestern und Brüder,

wir alle sind froh, dass es wieder möglich ist, öffentliche Gottesdienste zu feiern! Bei aller Freude dürfen wir aber nicht vergessen, dass das Coronavirus noch längst nicht besiegt ist und wir weiterhin alles tun müssen, um unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen so gut wie irgend möglich zu schützen. Auch sollte jede und jeder für sich entscheiden, ob ein Gottesdienstbesuch zur Zeit (schon) sinnvoll und verantwortbar ist, vor allem die Menschen, die zu Risikogruppen gehören, oder häufigen Kontakt mit diesen haben, sollten dies genau für sich überlegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Ziffer 1 dieser Regelungen (weiterhin geltende Dispens von der Sonntagspflicht).

Information über regelmäßige Gottesdienste ab 11. Mai 2020

Nachdem wir nun zwei Wochen Erfahrung gesammelt haben, zeigt sich, dass der Gottesdienstbesuch in einem so überschaubaren Umfang wieder beginnt, dass wir die Zusatzmessen wieder entfallen lassen können, die wir zur Sicherheit eingeplant hatten.
Dies betrifft die Abendmessen in Aldekerk sonntags um 19 Uhr und montags um 19 Uhr, sowie die Nachmittagsmesse in Nieukerk donnerstags um 14.30 Uhr. Jedoch bleibt wie zuvor die Nachmittagsmesse in Nieukerk am letzten Donnerstag eines Monats bestehen.
Diese Änderungen gelten ab diesem Montag, 11.Mai. Es haben sich bisher für diese Messen noch keine Besucher angemeldet.

Ebenso möchte ich Sie darüber informieren, dass ab sofort wieder Sechswochenämter, Jahresgedächtnisse etc. in den Messen gefeiert werden können. Die Familien werden gebeten, dem Pfarrbüro die Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer zu nennen, damit wir wissen, wie viele Plätze wir noch anderweitig vergeben können.

In Absprache zwischen Seelsorgeteam und Pfarreirat gilt folgende Gottesdienstordnung ab 11. Mai 2020:

Samstag

17:00 Uhr        St. Peter und Paul Aldekerk (Vorabendmesse)

18:30 Uhr        St. Dionysius Nieukerk (Vorabendmesse)

Sonntag

9:30 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

9:30 Uhr          St. Thomas Stenden

11:00 Uhr        St. Dionysius Nieukerk

Montag

16:30 Uhr       Magdalenenheim Aldekerk: entfällt zur Zeit

19:00 Uhr        Kapellenmessen entfallen zur Zeit wegen des Abstandsgebots

Dienstag

8:00 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

19:00 Uhr        St. Dionysius Nieukerk

Mittwoch

19:00 Uhr        St. Peter und Paul Aldekerk

Donnerstag

9:00 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

14:30 Uhr        St. Dionysius Nieukerk am letzten Donnerstag im Monat

Freitag

9:00 Uhr          St. Thomas Stenden

Beichtgelegenheit ist zur Zeit nur in den Pfarrhäusern (nicht im Beichtstuhl) und nachvorheriger telefonischer Vereinbarung mit einem Priester möglich

1. Unser Diözesanbischof hat vorerst weiterhin Dispens vom Sonntagsgebot erteilt. Das heißt, jeder soll ohne Gewissenskonflikte überlegen, ob er zur Zeit (schon) einenGottesdienst besuchen möchte. Es werden in den Medien auch weiterhin eine Vielzahl von Gottesdiensten angeboten, damit insbesondere Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können.

2. Es werden bis auf weiteres keine liturgischen Dienste eingesetzt (Messdiener, Lektoren, Kommunionhelfer, Kollektanten). Statt dessen werden diese gebeten, als Ordner beim Einhalten der Sicherheitsvorschriften mitzuhelfen. Es werden sonntags und in den Vorabendmessen jeweils zwei Ordner benötigt. Das Pfarrbüro organisiert deren Einsatzpläne. Jeder soll nur dann diesen Dienst übernehmen, wenn er es für sich verantworten kann, besonders ältere Ehrenamtliche sollten primär an ihre Gesundheit denken.

3. Der Zugang zu den Gottesdiensten ist begrenzt. Um den von den Behörden vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, können in allen 3 großen Kirchen (St. Peter und Paul Aldekerk, St. Dionysius Nieukerk und St. Thomas Stendenmaximal 40 Gottesdienstbesucher zugelassen werden.

4. Der Zutritt zu den Gottesdiensten wird mit Namenslisten am Kircheneingang kontrolliert. Der Einlass in die Kirchenräume beginnt 30 Minuten vor dem Gottesdienst.

5. Dazu ist es erforderlich, sich für die Gottesdienste (auch Werktagsmessenvorher telefonisch anzumelden. Dies ist nur Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr und ausschließlich über die Telefonnummer 576964-16 möglich. Jeder Anrufer kann sich für bis zu zwei Messen pro Woche (eine Sonntagsmesse und eine Werktagsmesseim Voraus anmelden. Es werden Anmeldungen für einen Zeitraum von maximal einer Wocheim Voraus entgegengenommen.

6. Beim Betreten der Kirche sind ausschließlich die als „Eingang“ gezeichneten Wege zu benutzen.

7. Die Weihwasserbecken bleiben geleert

8. Beim Betreten und Verlassen der Kirchenräume und beim Aufenthalt in den Kirchenbänken sowie beim Kommunionempfang ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zwingend einzuhalten. Dazu sind in den Kirchen Markierungen angebracht, mit denen die zulässigen Sitzplätze gekennzeichnet sind. Es dürfen ausschließlich gekennzeichnete Plätze benutzt werden. Familien werden nicht getrennt. Den Anweisungen der Ordner ist dabei Folge zu leisten.

9. Das Tragen von Schutzmasken ist für alle Besucher der Gottesdienste verpflichtend, um sich und andere (insbesondere auch die Ordnungsdienste) vor Infektionen zu schützen.Für den Zelebranten gilt dies nur während der Kommunionspendung, nicht solange er sich im Chorraum, am Altar oder am Ambo aufhält. Für die Kirchenmusiker, die sich an und um die Orgel aufhalten, gilt die Verpflichtung nicht, der Sicherheitsabstand zwischen mehreren Kirchenmusikern ist einzuhalten.

10. Da beim Singen der Gemeinde eine erhöhte Gefahr der Tröpfcheninfektion besteht, werden wir vorerst darauf verzichtenStatt dessen wird instrumentale Musik bzw. Gesang durch Solisten oder einzelne Chor- oder Scholamitglieder(unter Einhaltung des Sicherheitsabstands) von der Orgel aus den Gottesdienst musikalisch begleiten. Die Gesangbücher werden daher – auch aus hygienischen Gründen – derzeit nicht ausgelegt.Falls die allgemeine Lage den Gesang wieder möglich erscheinen lässt, werden hierzu Liedzettel zum einmaligen Gebrauch verteilt, so dass auch dann das Auslegen der Gesangbücher entbehrlich ist.

11. Bei der Wandlung bleiben Kelch und Hostienschale(n) mit einer Palla bedeckt. Es werden möglichst nur so viele Hostien konsekriert, wie in der jeweiligen Messe benötigt werden.

12. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Körperkontakt.

13. Die Kommunionspendung erfolgt ausschließlich durch den Priester, der sich kurz vorher noch einmal die Hände desinfiziert.Die Gläubigen kommen in einer Reihe durch den Mittelgang nach vorne und halten dabei den Mindestabstand von 1,50 Metern ein (Markierungen am Boden). Der Empfang der hl. Kommunion erfolgt mit weit ausgetreckten HändenZwischen Priester und Gläubigen steht ein kleiner Tisch, um den Abstand zu gewährleisten. Dabei wird nicht gesprochen (also nicht gesagt „Der Leib Christi“ - „Amen.“). Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. Personen, die nicht kommunizieren (z. B. Kinder, die noch nicht zur Erstkommunion waren), werden ohne Berührung gesegnet. Nach dem Kommunionempfang gehen die Gläubigen ausschließlich nach links und rechts und dann ausschließlich an den äußeren Bankenden zurück (auf keinen Fall durch den Mittelgang!). Den Anweisungen der Ordner ist dabei Folge zu leisten.

15. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern an den Kirchenausgängen sind Spendenkästen aufgestellt.

15. Beim Verlassen der Kirche sind ausschließlich die als „Ausgang“ gekennzeichneten Wege zu benutzen.

Liebe Schwestern und Brüder, diese Regeln sind nach sorgfältiger Überlegung und Diskussion entworfen worden und müssen nun erst einmal in der Praxis erprobt werden. Falls sich in der nächsten Zeit Erfahrungen ergeben, die Änderungen erforderlich machen, werden wir Sie hierüber informieren. 

Es kann nicht oft genug betont werden, dass ungeachtet aller Schutzmaßnahmen, die wir hier vorsehen, jeder selbst für die Erhaltung seiner Gesundheit und die seiner Mitmenschen verantwortlich ist und sich danach verhalten soll.

In diesem Sinne: achten Sie auch weiterhin gut auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!

Kerken, den 11. Mai 2020 (1. Änderung)

Für das Seelsorgeteam:Für den Pfarreirat:

Dr. Christian StenzIris Itgenshorst

Leitender Pfarrer​   Vorsitzende des Pfarreirates

Liebe Schwestern und Brüder,

wir alle sind froh, dass es wieder möglich ist, öffentliche Gottesdienste zu feiern!

Bei aller Freude dürfen wir aber nicht vergessen, dass das Coronavirus noch längst nicht besiegt ist und wir weiterhin alles tun müssen, um unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen so gut wie irgend möglich zu schützen.

Auch sollte jede und jeder für sich entscheiden, ob ein Gottesdienstbesuch zur Zeit (schon) sinnvoll und verantwortbar ist, vor allem die Menschen, die zu Risikogruppen gehören, oder häufigen Kontakt mit diesen haben, sollten dies genau für sich überlegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Ziffer 2 dieser Regelungen (weiterhin geltende Dispens von der Sonntagspflicht).

Dieses vorausgeschickt gelten für den Gottesdienstbesuch in unserer Pfarrei ab 2. Mai 2020 in Absprache zwischen Seelsorgeteam und Pfarreirat folgende Regeln:

1. Beginnend mit dem 4. Sonntag der Osterzeit (Samstag 2. Mai/Sonntag, 3. Mai) gilt bis auf weiteres folgende Gottesdienstordnung:

Samstag

17:00 Uhr        St. Peter und Paul Aldekerk (Vorabendmesse)

18:30 Uhr        St. Dionysius Nieukerk (Vorabendmesse)

Sonntag

9:30 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

9:30 Uhr          St. Thomas Stenden

11:00 Uhr        St. Dionysius Nieukerk

19.00 UhrSt. Peter und Paul Aldekerk (neu, bis zu den Sommerferien) 

Montag

16:30 Uhr       Magdalenenheim Aldekerk: entfällt zur Zeit

19:00 Uhr        Kapellenmessen entfallen zur Zeit wegen des Abstandsgebots

19.00 UhrSt. Peter und Paul Aldekerk (neubis zu den Sommerferien)

Dienstag

8:00 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

19:00 Uhr        St. Dionysius Nieukerk

Mittwoch

19:00 Uhr        St. Peter und Paul Aldekerk

Donnerstag

9:00 Uhr          St. Peter und Paul Aldekerk

14:30 Uhr        St. Dionysius Nieukerk (neu: wöchtentlich, bis zu den Sommerferien)

Freitag

9:00 Uhr          St. Thomas Stenden

Beichtgelegenheit ist zur Zeit nur in den Pfarrhäusern (nicht im Beichtstuhl) und nachvorheriger telefonischer Vereinbarung mit einem Priester möglich

2. Unser Diözesanbischof hat vorerst weiterhin Dispens vom Sonntagsgebot erteilt. Das heißt, jeder soll ohne Gewissenskonflikte überlegen, ob er zur Zeit (schon) einenGottesdienst besuchen möchte. Es werden in den Medien auch weiterhin eine Vielzahl von Gottesdiensten angeboten, damit insbesondere Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können.

3. Es werden bis auf weiteres keine liturgischen Dienste eingesetzt (Messdiener, Lektoren, Kommunionhelfer, Kollektanten). Statt dessen werden diese gebeten, als Ordner beim Einhalten der Sicherheitsvorschriften mitzuhelfen. Es werden sonntags und in den Vorabendmessen jeweils zwei Ordner benötigt. Das Pfarrbüro organisiert deren Einsatzpläne. Jeder soll nur dann diesen Dienst übernehmen, wenn er es für sich verantworten kann, besonders ältere Ehrenamtliche sollten primär an ihre Gesundheit denken.

4. Der Zugang zu den Gottesdiensten ist begrenzt. Um den von den Behörden vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, können in allen 3 großen Kirchen (St. Peter und Paul Aldekerk, St. Dionysius Nieukerk und St. Thomas Stendenmaximal 40 Gottesdienstbesucher zugelassen werden.

5. Der Zutritt zu den Gottesdiensten wird mit Namenslisten am Kircheneingang kontrolliert. Der Einlass in die Kirchenräume beginnt 30 Minuten vor dem Gottesdienst.

6. Dazu ist es erforderlich, sich für die Gottesdienste (auch Werktagsmessenvorher telefonisch anzumelden. Dies ist nur Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr und ausschließlich über die Telefonnummer 576964-16 möglich. Jeder Anrufer kann sich für bis zu zwei Messen pro Woche (eine Sonntagsmesse und eine Werktagsmesseim Voraus anmelden. Es werden Anmeldungen für einen Zeitraum von maximal einer Wocheim Voraus entgegengenommen.

7. Beim Betreten der Kirche sind ausschließlich die als „Eingang“ gezeichneten Wege zu benutzen.

8. Die Weihwasserbecken bleiben geleert

9. Beim Betreten und Verlassen der Kirchenräume und beim Aufenthalt in den Kirchenbänken sowie beim Kommunionempfang ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zwingend einzuhalten. Dazu sind in den Kirchen Markierungen angebracht, mit denen die zulässigen Sitzplätze gekennzeichnet sind. Es dürfen ausschließlich gekennzeichnete Plätze benutzt werden. Familien werden nicht getrennt. Den Anweisungen der Ordner ist dabei Folge zu leisten.

10. Das Tragen von Schutzmasken ist für alle Besucher der Gottesdienste verpflichtend, um sich und andere (insbesondere auch die Ordnungsdienste) vor Infektionen zu schützen.Für den Zelebranten gilt dies nur während der Kommunionspendung, nicht solange er sich im Chorraum, am Altar oder am Ambo aufhält. Für die Kirchenmusiker, die sich an und um die Orgel aufhalten, gilt die Verpflichtung nicht, der Sicherheitsabstand zwischen mehreren Kirchenmusikern ist einzuhalten.

11. Da beim Singen der Gemeinde eine erhöhte Gefahr der Tröpfcheninfektion besteht, werden wir vorerst darauf verzichtenStatt dessen wird instrumentale Musik bzw. Gesang durch Solisten oder einzelne Chor- oder Scholamitglieder(unter Einhaltung des Sicherheitsabstands) von der Orgel aus den Gottesdienst musikalisch begleiten. Die Gesangbücher werden daher – auch aus hygienischen Gründen – derzeit nicht ausgelegt.Falls die allgemeine Lage den Gesang wieder möglich erscheinen lässt, werden hierzu Liedzettel zum einmaligen Gebrauch verteilt, so dass auch dann das Auslegen der Gesangbücher entbehrlich ist.

12. Bei der Wandlung bleiben Kelch und Hostienschale(n) mit einer Palla bedeckt. Es werden möglichst nur so viele Hostien konsekriert, wie in der jeweiligen Messe benötigt werden.

13. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Körperkontakt.

14. Die Kommunionspendung erfolgt ausschließlich durch den Priester, der sich kurz vorher noch einmal die Hände desinfiziert.Die Gläubigen kommen in einer Reihe durch den Mittelgang nach vorne und halten dabei den Mindestabstand von 1,50 Metern ein (Markierungen am Boden). Der Empfang der hl. Kommunion erfolgt mit weit ausgetreckten HändenZwischen Priester und Gläubigen steht ein kleiner Tisch, um den Abstand zu gewährleisten. Dabei wird nicht gesprochen (also nicht gesagt „Der Leib Christi“ - „Amen.“). Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. Personen, die nicht kommunizieren (z. B. Kinder, die noch nicht zur Erstkommunion waren), werden ohne Berührung gesegnet. Nach dem Kommunionempfang gehen die Gläubigen ausschließlich nach links und rechts und dann ausschließlich an den äußeren Bankenden zurück (auf keinen Fall durch den Mittelgang!). Den Anweisungen der Ordner ist dabei Folge zu leisten.

15. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern an den Kirchenausgängen sind Spendenkästen aufgestellt.

16. Beim Verlassen der Kirche sind ausschließlich die als „Ausgang“ gekennzeichneten Wege zu benutzen.

Liebe Schwestern und Brüder, diese Regeln sind nach sorgfältiger Überlegung und Diskussion entworfen worden und müssen nun erst einmal in der Praxis erprobt werden. Falls sich in der nächsten Zeit Erfahrungen ergeben, die Änderungen erforderlich machen, werden wir Sie hierüber informieren. 

Es kann nicht oft genug betont werden, dass ungeachtet aller Schutzmaßnahmen, die wir hier vorsehen, jeder selbst für die Erhaltung seiner Gesundheit und die seiner Mitmenschen verantwortlich ist und sich danach verhalten soll.

In diesem Sinne: achten Sie auch weiterhin gut auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!

Kerken, den 27. April 2020

Für das Seelsorgeteam:Für den Pfarreirat:

Dr. Christian StenzIris Itgenshorst

Leitender Pfarrer​   Vorsitzende des Pfarreirates

Liebe Schwestern und Brüder,

der Generalvikar unseres Bistums hat uns heute mitgeteilt, dass  ab 1. Mai 2020 die Feier von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich ist: 

Die dafür geltenden Rahmenbedingungen finden sich weiter unten. 

Der Generalvikar bittet sehr dringend um Einhaltung dieser Rahmenbedingungen, damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht. Es wird mit Sicherheit eine ganze Reihe interner wie externer Beobachter geben, die genau hinschauen, ob sich die Gottesdienstfeiernden an die Regeln halten, die die Kirchen dem Land gegenüber erklärt haben. Gerade in der Freude über die veränderte Situation daher die Bitte, die Rahmenbedingungen klar zu beachten.

Damit unterbleibt das tägliche Läuten um 19.30 Uhr ab dem 1. Mai 2020.

Zur Gestalt und Feier der Gottesdienste am Fronleichnamsfest gibt es rechtzeitig noch Informationen.

Bis zum 1. Mai 2020 gelten für Gottesdienste weiterhin die bisher gültigen Bedingungen – auch für Beerdigungsfeiern auf den Friedhöfen, einschließlich der Teilnehmendenzahl: Das heißt nur der engste Familienkreis, maximal 20 Personen.

Für die Gottesdienste ist Mund- und Nasenschutz nicht verpflichtend. Es sollte selbstredend kein Gottesdienstbesucher mit Mund- und Nasenschutz abgewiesen werden.

Die neue Gottesdienstordnung und weitere Einzelheiten geben wir in der kommenden Woche nach Rücksprache mit dem Pfarreirat bekannt.

In Vorfreude auf den ersten gemeinsamen Gottesdienst mit Ihnen,

Kerken, den 23. April 2020

Ihr

Unterschrift Stenz

Dr. Christian Stenz, Pfarrer

 

Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für den NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai 2020 

  1. Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen gefeiert. Als Gottesdienste gelten die Feier der hl. Messe, Gottesdienste zur Spendung anderer Sakramente, Wort-Gottes-Feiern, das Stundengebet, Anbetung und Andachten etc. Auch Requien oder Gottesdienste aus anderen Anlässen sind möglich. 
  1. Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch Werktagsgottesdienste stattfinden. 
  1. Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich. 
  1. Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten ist. Familien werden nicht getrennt. 
  1. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, z.B. durch Markierungen. 
  1. Nach Möglichkeit werden Zu- und Ausgang durch zwei Zuwege zur Kirche getrennt. 
  1. Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. 
  1. Die Kirchen werden vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet. 
  1. Freiluft-Gottesdienste sind ggf. vermehrt anzubieten; für Trauerfeiern am Grab bleiben die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden. 
  1. Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet wird weiterhin angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können. 
  1. Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt. 
  1. Die Weihwasserbecken bleiben geleert. 
  1. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern z.B. am Ausgang aufgestellt. 
  1. Hostienschale(n) und Kelch bleiben während der gesamten Messfeier – auch bei der Wandlung – mit einer Palla bedeckt. 
  1. Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt. 
  1. Der Zelebrant und alle an der Austeilung der Kommunion Beteiligten desinfizieren sich – zusätzlich zur liturgischen Händewaschung – die Hände, bevor sie die Hostien berühren. 
    Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion. 
    Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“– „Amen.“) ausgeteilt. Ggf. kann der Dialog gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen werden. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht. 
    Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. 
    Personen, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet. 
    Die Kommunionordnung wird so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand empfangen können. 
  1. Requien oder Trauergottesdienste können in den Kirchen unter Beachtung der gerade genannten Regeln gefeiert werden. 
  1. Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine be-sonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung. 
  1. Firmfeiern sind ebenfalls unter Beachtung der genannten Regeln möglich. 
  1. Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen. 
  1. Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern sind weiterhin die jeweiligen örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wo immer es möglich ist, ist die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst. Dies gilt auch für die Spendung der Krankenkommunion. 

Stand: 23. April 2020

Aktuelle Information des Generalvikars des Bistums Münster vom 2.4.2020
Bundesregierung und Landesregierungen werden sich erst in der Osterwoche darüber verständigen, wie es ab dem 20. April 2020 weiter gehen soll. Daher müssen wir weiter auf Sicht fahren – eine auch von behördlicher Seite unterstützte Vorgehensweise. Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:
Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.
Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.
Die Kirchen sind offen zu halten, z.B. als Orte des persönlichen Gebetes.
Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. 
Das heißt insbesondere:
den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.
Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).
Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.
Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.

Zusätzlich zu unseren Videobotschaften möchten wir auf andere Gottesdienstübertragungen im Fernsehen und im Internet hinweisen.

Das Bistum Münster hat hier eine Zusammenstellung veröffentlicht.

Leitender Pfarrer
Pastor Albert Lüken 
Tel. 02833-576964-0
lueken@bistum-muenster.de

Pastor Charles Raya
Tel. 02833-576964-17
raya@bistum-muenster.de

Pastoralreferent Niels Ketteler
Tel. 02833-576964-16
Mobil: 0163-1542665
ketteler@bistum-muenster.de

Beauftragter im Beerdigungsdienst
Norbert Käfer
Tel. 02833-576964-0

Kantor Ingo Hoesch 
Mobil: 0176-21660814
hoesch@bistum-muenster.de

Verwaltungsreferentin
Astrid Giesbers
Tel. 02833-576964-51
giesbers@bistum-muenster.de

Kommisarische Verbundleitung Kindergärten
Julian Thielmann
Tel. 0152 03305120
thielmann@bistum-muenster.de


Zentrales Pfarrbüro Aldekerk
Marktstr. 4

Tel. 02833-576964-0
Mo., Di., Do., Fr. 9-11 Uhr
Donnerstag 16-18 Uhr
stdionysius-kerken@bistum-muenster.de

Gemeindebüro Nieukerk
Dionysiusplatz 10

Tel. 02833-576964-11
Dienstag 16:00-18:00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Gemeindebüro Stenden
Alter Kirchweg 1

Tel. 02833-576964-80
Mittwoch 16-18 Uhr

 

Notfall-Rufbereitschaft

In dringenden seelsorglichen Notfällen
(für Kranke und Sterbende) erreichen Sie uns unter:
02833 – 57 69 64 70.

Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter der kostenfreien Nummer: 0800-1110111

Beerdigungen:
Montags - Freitags um 14.30 Uhr
Keine Wochenendtermine.
Möglichkeit für Auferstehungsamt
vor/nach der Beisetzung.
Einverständniserklärung

Taufen:
Samstags: 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat: Aldekerk
2. Samstag im Monat: Nieukerk
3. Samstag im Monat: Stenden
4. Sonntag im Monat: Nieukerk (12:30 Uhr)
Trauungen:
Freitags: 16:30 Uhr
Samstags: 14:30 Uhr


Öffnungszeiten der Kirchen
Alle drei Kirchen der Pfarrei St. Dionysius Kerken, ausgenommen die Kapellen, sind täglich von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Gottesdienstzeiten.

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