Hier finden Sie die aktuellen Regelungen 06/2021.
Ab Juni 2021 kann in unserer Pfarrei, als Alternative zur Ausfüllung eines Handzettels auch die Luca-App zur Rückverfolgbarkeit verwendet werden.
Die QR-Codes sind für die Kirchen vorbereitet worden und werden in den nächsten Tagen in den Eingängen der Kirchen ausgehangen. Die Ordnungskräfte sind gebeten, das tatsächliche Scannen in Einzelfällen zu kontrollieren.
Das Scannen der Codes mit der Luca-App ist hierbei eine ALTERNATIVE zum ausfüllbaren Handzettel.
Momentan beschränken sich diese auf die Luca-App, da der Umfang der Datenerfassung bei vergleichbaren Apps (etwa der Corona-Warn-App) nicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Rahmen entspricht.
Die Daten können, im Falle einer Corona-Infektion nur vom Gesundheitsamt ausgelesen werden. Wir selbst haben an dieser Stelle keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Gottesdienstteilnehmenden.
Sollte sich dies ändern, werden wir dies weitergehend prüfen.
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Schutzregeln beim Besuch von Gottesdiensten, Beerdigungen und Pfarrheimen (Stand: 06/2021):
- Es gilt eine Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstbesuchs, auch am Sitzplatz. Für den Kommunionempfang kann die Maske kurzzeitig abgenommen werden.
- Es wird ein Nachweis möglicher Kontakte im Falle einer Ansteckung zu geführt. Zu diesem Zweck liegen Formulare in den Kirchen aus bzw. können von der Homepage selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wir bitten die Formulare möglichst zu Hause auszufüllen und zum jeweiligen Gottesdienst mitzubringen und in die verschlossenen Behältnisse am Eingang der Kirchen einzuwerfen. Die ausgefüllten Formulare werden nach der vorgegebenen Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen datenschutzgerecht vernichtet.
Alternative: Luca-App
- Im Übrigen gilt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist und ausschließlich die als solche gekennzeichneten Sitzplätze genutzt werden. Familienangehörige aus einem Haushalt werden nicht getrennt.
- Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen der Küster, da diese Ordnerfunktion ausüben.
- Bei Beerdigungen gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Auf Gemeindegesang wird in geschlossenen Räumen verzichtet.
- Für die Nutzung der Pfarrheime gelten weiterhin die bestehenden Hygieneregeln, zusätzlich ist auch dort während des gesamten Aufenthalts ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Verpflichtendes Formular für den Gottesdienstbesuch zum Ausdrucken